Grafik-desiGn typoGrafie (griechisch: Typo = Abdruck, graphia = Schreiben) Layout: Schrift-Bild-Fläche, Struktur, Duktus, sinn für optisches Gleichgewicht und ordnung. aktive Mitwirkung der nationalen ParlaMente • Die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der natio- nalen Parlamente werden erheblich verstärkt. Die nationalen Parlamente werden aktiv in den euro- päischen Entscheidungsprozess eingebunden. • Bundestag und Bundesrat werden – ebenso wie alle anderen nationalen Parlamente – im Detail über die EU-Gesetzesvorhaben informiert. Alle Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission werden ihnen direkt und zeitgleich mit dem Rat und dem Europäischen Parlament Stärkung deS euroPäiSchen ParlaMentS • Das Europäische Parlament erhält praktisch die volle Mitwirkung in der europäischen Gesetzgebung neben dem Rat. 95% aller „EU- Gesetze“ werden künftig gleichberechtigt vom Rat (den Ministern aller EU-Staaten) und dem Europäischen Parlament (dessen direkt gewählte Abgeordneten die Bürgerinnen und Bürger aller 27 Mitgliedstaaten vertreten) beschlossen. • Zudem bekommt das Europäische Parlament zusätzliche politische Macht. Während es bis- her an der Auswahl der Kommissare lediglich durch Anhörungen beteiligt war, wird künftig der Kommissionspräsident vom Europäischen Parlament gewählt (auf Vorschlag des Europäi- schen Rates). Der Vorschlag muß die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament be- rücksichtigen. vorgelegt. Der Bundestag kann binnen acht Wochen Einspruch gegen die Vorschläge der Kommission erheben, wenn er meint, ein Vor- haben greife in die Kompetenz der Mitglied- staaten ein. Wenn ein Drittel der Parlamente der Mitgliedstaaten das auch so sehen, muss dies von der Kommission berücksichtigt werden („Gelbe Karte“). anerkennung der lokalen und regionalen eBene • Die Selbstverwaltung der Regionen und der Gemeinden wird im Vertrag ausdrücklich aner- kannt. Dasselbe gilt für das Subsidiaritätsprin- zip für die Mitgliedstaaten. Die EU muss die politischen und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Mitgliedstaaten – wie etwa den föderalen Charakter der Bundesrepublik Deutschland – und deren nationale Identität respektieren. • Im künftigen Vertrag werden auch die Gren- zen des Binnenmarkts bei den öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge) deutlicher gezogen. Der Re- formvertrag stellt klar, dass es die Mitgliedstaa- ten sind, die die Daseinsvorsorge für ihre Bürger finanzieren, bereitstellen und in Auftrag geben. In Deutschland sind dafür vielfach die Städte und Gemeinden zuständig. Klarer als bisher werden die Verantwortung und Gestaltungs- möglichkeit der kommunalen und der regio- nalen Verwaltung für diese Dienste betont (z.B. Öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversor- gung, Müllabfuhr, soziale Dienste).